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Die Tierschutzpartei

Landtags- und Kommunalwahlen

Deutschland ist als Bundesstaat in 16 Länder mit jeweils eigenem Landtags- und Kommunalwahlrecht gegliedert. Deshalb finden fast jedes Jahr mehrere Landtags- oder Kommunalwahlen statt. Die Tierschutzpartei hat jedoch bisher nur an wenigen dieser Wahlen teilgenommen. Da die Volksvertretungen in den Ländern und Gemeinden für den Tierschutz auf regionaler und lokaler Ebene von erheblicher praktischer Bedeutung sind, muss auf dieses Thema etwas näher eingegangen werden:

In allen Bundesländern gilt für die Landtagswahlen (wie für die Europa- und Bundestagswahlen) eine 5%-Sperrklausel. Kleinere Parteien sind deshalb kaum in den Landtagen vertreten. Völlig anders hingegen sind die Verhältnisse auf der kommunalen Ebene. Vor allem auf Grund von Gerichtsurteilen haben immer mehr Länder in ihrem Kommunalwahlrecht diese Sperrklausel entweder gesenkt oder sogar ganz aufgehoben. Dadurch wurde es kleinen Parteien möglich, mit einem Stimmenanteil zwischen 1 und
3% in die Kommunalparlamente einzuziehen. Ob und inwieweit sich aus der Änderung des Kommunalwahlrechts Chancen für die Tierschutzpartei ergeben, soll an einigen Beispielen erörtert werden. Diese Beispiele betreffen je ein westliches und östliches Flächenland, nämlich Niedersachsen und Brandenburg, sowie den Stadtstaat Berlin,
der als Bundeshauptstadt von besonderer politischer Bedeutung ist.

 Niedersachsen

Niedersachsen ist eines der wenigen Länder, in denen sich die Tierschutzpartei in den letzten Jahren sowohl an einer Landtags- als auch an einer Kommunalwahl betei- ligt hat. Hinzu kommt, dass in Niedersachsen, und zwar in der Stadt Delmenhorst, ein aktiver Kreisverband der Tierschutzpartei existiert.

Bei der Landtagswahl 2008 in Niedersachsen (Wahlbeteiligung 57,1%) erhielt die Tierschutzpartei 17.174 (= 0,5%) der abgegebenen Zweitstimmen. Hierbei bekam im Wahlkreis Delmenhorst die Tierschutzpartei 306 (= 1,1%) der Stimmen. Bei der Kommunalwahl 2006 hingegen konnte die Tierschutzpartei in der Stadt Delmenhorst
mit 1500 Stimmen (= 2,1%) einen von 44 Sitzen im Stadtparlament erringen! Allein
das Beispiel von Delmenhorst (306 zu 1500 Stimmen) und der Einzug in die kommunale Volksvertretung zeigt sehr deutlich, wo die Chancen der Tierschutzpartei liegen. Zugleich demonstriert dieses Beispiel überzeugend, was ein aktiver Kreisverband der Tierschutzpartei auf Grund des Wegfalls der 5%-Sperrklausel im kommunalen Wahl- recht zu bewirken vermag.
                                         > Landtagswahl Niedersachsen 2008
       

Brandenburg

Wie in Niedersachsen gibt es auch im Kommunalwahlrecht von Brandenburg keine Sperrklausel. Aber anders als in Niedersachsen hat die Tierschutzpartei dieses für sie günstige Wahlrecht in Brandenburg nicht nutzen können. Dieser Umstand ist für die Tierschutzpartei besonders bedauerlich, weil zum Beispiel bei der > Europawahl 2004 die Tierschutzpartei in Brandenburg einen Stimmenanteil von 1,6%, in Niedersachen aber nur von 1,0% erzielte. Das beweist, dass es der Tierschutzpartei in Brandenburg bisher nicht gelungen ist, eine stabile Basis aufzubauen. So hat derzeit (Stand: 2009) der Landesverband Brandenburg der Tierschutzpartei keinen eigenen Vorstand, so dass
er nur über den Bundesvorstand handlungsfähig ist.
                                                                                                                            
H.B.

Berlin > Die Tierschutzpartei in Berlin

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