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H.B.

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Tierschutzpartei und ödp

Der Tierschutzpartei, soweit sie überhaupt mit anderen Parteien vergleichbar
ist, steht vom Programm her die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) wohl am nächsten. Der Tierschutzteil im Programm der ödp ist zwar beachtlich, ist aber bei weitem nicht so umfangreich und konsequent wie bei der Tierschutzpartei. Darüber hinaus bestehen viele Gemeinsamkeiten zwischen den Programmen beider Parteien. Das kam z. B. bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt 2006 zum Ausdruck, in welcher beide Parteien mit den “Grauen” und anderen Wählergemeinschaften in einer gemeinsamen Liste kandidierten. Es erscheint deshalb sehr aufschlussreich, einige wichtige Kennzahlen beider Parteien miteinander zu vergleichen:
 

 

TSP

ödp

1

Mitgliederzahl (31.12.2006)

1001

6135

2

 Einnahmen
in 1000 Euro

   selbsterwirtschaftet (2007)

67

1305

3

   staatl. Zuwendungen (2007)

62

1238

4

  Wahlen
  (Stimm-
   anteile
   in %)

Europawahl 2004

Deutschland

1,3

0,6

5

Sachsen-Anhalt

2,0

0,2

6

Abgeordnetenhauswahl Berlin 2006

0,8

0,1

7

Landtagswahl Niedersachsen 2008

Niedersachsen

0,5

0,1

8

Wahlkreis Delmenhorst

1,1

0,4

9

Kommunalwahl Niedersachsen 2006: Stadt Delmenhorst

2,1

1,1

TSP = Tierschutzpartei ; ödp = Ökologisch-Demokratische Partei
Erläuterungen und Quellengaben zu den Zeilen s. u. Anmerkungen

Obwohl sich obige Wahlen nur begrenzt vergleichen lassen, sind deren Ergeb- nisse wegen der überaus deutlichen Größenunterschiede dennoch aussagefähig:

Mitgliederzahl und Finanzkraft der ödp übersteigen bei weitem die der  Tierschutzpartei. Bei den Wahlergebnissen jedoch ist es umgekehrt. Dort liegt die Tierschutzpartei weit vor der ödp. Für dieses fast unglaubliche Missverhältnis dürfte
es wohl nur eine Erklärung geben: Das Thema “Tierschutz” und damit verbunden der Name “Tierschutzpartei”! Ökologische Ziele werden bereits mehr oder weniger von allen etablierten Parteien, besonders aber von den “Grünen”, vertreten. Eine kleine Partei - wie die ödp - ist da fast chancenlos. Beim Thema “Tierschutz” ist das völlig anders! Für dieses Thema ist allein, wie der Wähler schon am Namen deutlich erkennen kann, die Tierschutzpartei kompetent. 

Die obigen Zahlenvergleiche beantworten auch die oft diskutierte Frage, ob ein Zusammengehen oder sogar eine Fusion sinnvoll ist. Allein schon von der Mitglieder- zahl her würden bei einer Fusion die bisherigen Mitglieder der ödp in der fusionierten Partei dominieren. Dementsprechend würde das Thema “Tierschutz” mit Sicherheit  in den Hintergrund treten, was dann enttäuschende Wahlergebnisse zur Folge hätte.

Selbst wenn - wie in Sachsen-Anhalt - das Wahlrecht bei Selbständigkeit beider Parteien ein Zusammengehen erlaubt, muss das für die Tierschutzpartei nicht unbedingt vorteilhaft sein. Wie oben erwähnt, kandidierten in Sachsen-Anhalt bei der Landtags- wahl 2006 Tierschutzpartei , ödp, “Graue” und andere Wählergemeinschaften auf einer gemeinsamen Wahlliste “Gerechtigkeit Umwelt Tierschutz” (GUT). Diese Liste erhielt 7.325 Stimmen (= 0,8%).Zum Vergleich können hier nur die Zahlen aus der Europa- wahl 2004 herangezogen werden, bei der die getrennt kandidierenden Parteien
( Tierschutzpartei, ödp, “Graue”) insgesamt 29.873 Stimmen (= 3,6%) bekamen.

Auch wenn diese Ergebnisse nur begrenzt vergleichbar sind, zeigen sie deutlich, dass ein Zusammengehen von Tierschutzpartei und ödp nicht zu einer Addition der Wählerstimmen führen muss. Eher sind Wählerverluste bei beiden Parteien, besonders aber bei der Tierschutzpartei zu erwarten.

Schlussfolgerung: Die Tierschutzpartei sollte sich, und zwar unter Beibehaltung ihres eindeutigen Namens, sich auf ihre Grundkompetenz, nämlich das Thema “Tierschutz” konzentrieren und dabei möglichst konsequent ihr Tierschutzprogramm ohne wesentliche Kompromisse mit anderen Parteien vertreten.

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Anmerkungen zur obigen Tabelle - Zeilen:

     1 - Quelle: Deutscher Bundestag, DS 16/8401, Rechenschaftsberichte polit. Parteien.
2+3 -  Quelle: Deutscher Bundestag, Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2008,
                       Anlage 2  (Stand: 22.01.09)
                                                                                                                                                           H.B.

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