|
|
Quelle: Die Landeswahlleiterin in Berlin (Vorläufiges Endergebnis / Stand: 19.09.2016, 4.30 Uhr) |
Quelle: Tierschutzpartei , MUT-Magazin 1/2017, Nr. 52, S.14. | |||||||||
Wie auf der obigen Karte ersichtlich ist, erzielte die Tierschutzpartei bei der Abgeordnetenhauswahl 2016 über 3% der gültigen abgegebenen Stimmen besonders in den Außenbezirken mit Großsiedlungen. Hingegen in den Villenvierteln und anderen Stadtteilen mit höherem Anteil der “gehobenen” sozialen Bevölkerungs- schichten erreichte sie nur unterdurchschnittliche Ergebnisse. Hierdurch wird - wie schon bei früheren Wahlen - deutlich, dass die Wahlergebnisse der Tierschutzpartei erheblich von der sozialen Zusammensetzung des Wahlgebietes abhängen. | |||||||||
Zu den Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen, für die trotz ihrer geringen Kompetenzen eine 3%-Sperrklausel gilt, kandidierte die Tierschutzpartei 2016 im Bezirk Neukölln. Dort erreichte sie mit 2884 Stimmen einen Stimmenanteil von 2,2 %. Da die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) aus 55 Mitgliedern besteht, wäre die Tierschutzpartei mit ihrem o. a. Stimmenanteil ohne die 3%-Sperrklausel mit mindestens einem Mitglied in der BVV vertreten. Gerade hieran wird sehr deutlich, wie unterschiedlich das Wahlrecht im Hinblick auf Wahl- und Chancengleichheit zwischen Berlin und Brandenburg ist. Für die Gemeinden in Brandenburg, die alle selbständig sind und echte Kommunalparlamente besitzen, gilt im Gegensatz zu den Berliner Bezirken, die keine Selbständigkeit haben und nur Teil der Verwaltung sind, auf kommunaler Ebene keine Sperrklausel. Eine solche Ungleichbehandlung kleiner Parteien wie etwa der Tierschutzpartei ist wohl nur zu verstehen, wenn man davon ausgeht, dass die in Berlin etablierten Parteien aus Konkurrenzgründen daran interessiert sind, das Aufkommen kleiner Parteien selbst auf der untersten kommunalen Stufe, also den Bezirken, zu behindern. Berücksichtigt man dieses, für die Tierschutzpartei ungünstige kommunale Wahlrecht in Berlin, so kann die Partei ihre Ergebnisse bei den 2016 stattgefundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin als bemerkenswerten Erfolg werten. Zu dem im Vergleich zwischen den zwölf Berliner Bezirken (s. o. Karte) unter- schiedlichen Stimmenanteil der Tierschutzpartei sei angemerkt: Der Verfasser hatte als Vorsitzender des Landesvorstandes Berlin der Tierschutzpartei (1998-2001) für die Mitglieder eine ausführliche Analyse der Wahlen 1999 erstellt. Aus dieser Analyse ging klar hervor, dass die Tierschutzpartei überdurchschnittlich gute Wahlergebnisse vor allem in den dicht bewohnten, sozial schwächeren Bezirken erzielen konnte. Hieraus folgt, dass die Tierschutzpartei nur dann befriedigende Wahlresultate erreichen kann, wenn sie ihr Programm volksnah, leicht verständlich und überzeugend den Wählern nahe bringt. Diese Erkenntnis gilt auch heute noch. Im übrigen haben alle Wahlen in Berlin bisher immer wieder bestätigt, dass die Tierschutzpartei nur dann Erfolg haben kann, wenn in ihrem Programm und dement- sprechend auch in ihrem Wahlkampf das Thema “Tierschutz” weiterhin deutlich im Mittelpunkt steht, denn allein durch ihr konsequentes Eintreten für den Tierschutz unterscheidet sich diese Partei ganz wesentlich von den etablierten Parteien. Nur so kann die Tierschutzpartei dem Argument der “verlorenen Stimme” erfolgreich begegnen, und nur so bleibt sie für Wähler, denen der Tierschutz ein zentrales Anliegen ist, attraktiv. | |||||||||
Weiteres zur Entwicklung der > Tierschutzpartei in Berlin | |||||||||